Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Pickett
Als eine der wenigen in den Bereichen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierten Kanzleien verstehen wir unseren Auftrag darin, unseren Mandanten umfassende und individuelle Beratung sowie Problemlösungen auf hohem Niveau anzubieten, um ihnen zu unternehmerischen Erfolg zu verhelfen.
Unsere Mandanten sind vorwiegend mittelständische Unternehmen aus Deutschland, aber auch Unternehmen aus dem europäischen Ausland. Bundes- und europaweite Industrieverbände sowie Regierungen beraten wir zu Fragestellungen zum WTO- sowie Antidumpingrecht.
Die Schwerpunkte unserer Kompetenzen liegen vor allem im Zollrecht – einschließlich Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer, Warenursprung und Präferenzen, der Abwehr von Nacherhebungen von Einfuhrabgaben, Anträgen auf Erstattung oder Erlass –, in zollrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren, der Abwehr von Antidumpingzöllen, der Beratung und Begleitung in allen Phasen von Antidumping-/Antisubventionsuntersuchungen und -verfahren, der Unterstützung bei Anträgen auf Erstattung von Antidumpingzöllen nach der Antidumpinggrundverordnung, der Abwehr von der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung (GMO), Exportkontrollrecht sowie WTO-Recht.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Rechtsbehelfs- und gerichtlichen Verfahrensstadien - von der Einlegung eines Einspruchs gegen einen Einfuhrabgabenbescheid bis hin zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof - um ihre Interessen durchzusetzen; sei dies die Abwehr etwa von Einfuhrabgaben oder zollrechtlichen Sanktionen oder die Durchsetzung von Ansprüchen z.B. auf die Gewährung eines Präferenzzolls oder des AEO-Status.
Ihr Partner für Rechtsberatung in allen Aspekten des
Zollstrafrechts und Ordnungswidrigkeiten
Marktordnungsrechts/Ausfuhrerstattungen
Drittländische Antidumpinguntersuchungen und -verfahren gegen in der EU ansässige exportierende Hersteller
und Ausführer